Hausordnung
- Das Naturfreundehaus Brambrüesch steht allen zur Verfügung. Mitglieder der Naturfreunde-Bewegung bezahlen eine reduzierte Übernachtungstaxe. Als Beleg gilt der persönliche Mitgliederausweis (Mitgliederkarte) des laufenden Jahres.
- Benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel (Bergbahn Chur-Dreibündenstein). Für Autofahrende: es gibt keine direkte Zufahrt vor die Haustüre des Naturfreundehauses. Benutzen Sie bitte den Parkplatz (50m oberhalb des Hauses).
- In der Regel können bei der Ankunft die reservierten Plätze ab 13.00 Uhr belegt werden – bei der Abreise sind diese bis 11.00 Uhr freizugeben. Schlafsack oder Leintücher sind obligatorisch. Es können keine Schlafsäcke vermietet werden.
- Zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr ist die ordentliche Nachtruhe einzuhalten. Verstärkeranlagen sind NICHT gestattet. Radios, Live-Musik etc. sind auf Zimmerlautstärke zu beschränken.
- aus Sicherheitsgründen ist im ganzen Haus das Rauchen verboten. Informieren Sie sich über die vorhandenen Löschvorrichtungen und Notausgänge. Die MieterInnen informieren ihre Teilnehmenden bei Beginn. Es gibt 1 Handfeuerlöscher in der Küche, im Gang Parterre und im 1. Stock. Hydrantenanschluss im Trockenraum. 2 Notausgänge über die Terrasse im 1. Stock. Im Notfall: Sammelpunkt Parkplatz Hotel Malixerhof.
- In allen Räumen gilt Hausschuhe tragen, dies hält das Haus sauber und die Füsse warm.
- Die benutzten Schlaf-, Aufenthalts-, Wasch- und Toilettenräume sowie die Küche (inkl. Backofen, Aschenbehälter Kochherd und Stubenofen, etc.) werden von den Gästen selber gereinigt. MieterInnen haben das ganze Haus zu reinigen. Auch die Umgebung des Hauses ist aufgeräumt zurückzulassen.
- Aus Hygienegründen dürfen sich Tiere (z.B. Hunde) nicht in der Küche und in den Schlafräumen aufhalten. Ihre Anwesenheit darf die übrigen Gäste nicht belästigen.
- Nicht erfolgte oder ungenügende Reinigung sowie durch die Gäste verursachte Schäden (z.B. Mobiliar, Geschirr, Fensterscheiben, an der Umgebung) werden in Rechnung gestellt.
- Die Aufsichtsperson (Reservationsperson/MieterIn) sorgt für Ruhe und Ordnung und ist für die Einhaltung der Hausordnung zuständig.
- Die Gäste nehmen aufeinander und auf die Nachbarschaft Rücksicht. Bei Streitigkeiten und Nichteinhaltung der Hausordnung ist die Hausverwaltung berechtigt, Gäste des Hauses zu verweisen. Eine Meldung oder Verzeigung bei der Polizei bleibt vorbehalten.
Ordnung ist „süss“, erleichtert das Zusammenleben und am Schluss die Hausreinigung. So wünschen wir Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt in unserem Haus!
Chur, 2018, Die Hausverwaltung
Gastwirtschaftsgesetz | Art. 5 … keine für die Nachbarschaft unzumutbare Störungen der Nachtruhe oder anderweitigen Belästigungen … Art. 6 Veranstaltungen im Freien, resp. in Festzelten, bedürfen einer besonderen Bewilligung. |